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Internatsordnung für das Internat I + II

Internatsbüro
Das Internatsbüro / Sanitätszimmer ist im Zimmer GD 211 / GI 107 untergebracht. Während den Blockkursen nimmt sich ein Betreuer/eine Betreuerin allabendlich den Anliegen der Lernenden an. Die tägliche Präsenzzeit wird durch den Aushang an der Bürotüre bekanntgegeben.

Bezug der Zimmer
Bei Zimmerbezug kann ein "Schadeninventar" erstellt werden. Dies muss umgehend erfolgen und sofort im Internatsbüro abgegeben werden. Spätere Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Das Zimmer kann nur nach vorheriger Absprache mit der Internatsleitung gewechselt werden.

Zimmerordnung
Die Einrichtung darf nicht verändert werden. Das Zimmer ist jederzeit ordentlich zu halten. In der Mitte des Kurses/Blockes wird das Zimmer durch den Reinigungsdienst gereinigt.
Die Zimmerfenster müssen bei Abwesenheit geschlossen sein. Die Fensterläden sind immer an der Hauswand oder am Fenster zu verriegeln.

Depot
Zur Sicherstellung von allfälligen Ansprüchen der Schule gegenüber den ZimmerbenützerInnen, wird zu Beginn eines Kurses/Blockes ein Depot erhoben.

Wochenende
An Wochenenden bleibt das Internatsgebäude vom Freitagabend 17.30 Uhr bis Sonntagabend 19.00 Uhr geschlossen.

Rauchen
Das Rauchen ist aus feuerpolizeilichen (und gesundheitlichen) Gründen nur in bestimmten Räumen gestattet.

Getränke
Auf dem gesamten Areal der Schule und der Internate ist das Aufbewahren und der Konsum von alkoholischen Getränken verboten (Degustationsproben sind den Fachlehrpersonen oder der Internatsleitung zur Aufbewahrung abzugeben).

Parkieren
Auf dem Areal der ZHAW und des BZW (Campus Grüental und Campus Reidbach) stehen nur gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung (bitte Markierung beachten).
Bei den Internaten (Grüental und Waisenhaus) stehen keine Parkplätze zur Verfügung.
Gratisparkplätze (Tag und Nacht) können in der Gerenau in Wädenswil benutzt werden.
Für Zweiräder bitte den Unterstand benützen.

Zimmerbesuche
Das Übernachten Auswärtiger im Internat ist verboten.

Ruhezeit
Die ortsübliche Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist strikt einzuhalten (Zimmerlautstärke im und ums Haus). Die Haustüren werden um 22.30 Uhr geschlossen. Ab 22.45 Uhr herrscht Nachtruhe.

Verlängerter Ausgang, Übernachten auswärts
Verlängerter Ausgang bzw. auswärtiges Übernachten muss im Internatsbüro während der Präsenzzeit mit der Internatsleitung abgesprochen werden.

Betreten des Flachdaches
Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, die Flachdächer im Grüental (Internat I), im Waisenhaus (Internat II) und im Reidbach zu betreten.

Chargen
Die Lernenden sind für die Ordnung in den allgemeinen Räumlichkeiten verantwortlich. Die Internatsleitung bestimmt in Absprache mit den BenutzerInnen die Zuständigkeit.

Unkostenbeitrag für Spielgeräte etc.
Zur Deckung der Unkosten wird ein Pauschalbetrag von Fr. 4.- pro Lernender/Woche verrechnet (Benutzung Spielgeräte, TV, Internet etc.). Am Ende des 3. resp. 4. Lehrjahres wird darüber abgerechnet (Depotgebühr).

Schäden
Bei mutwilligen und fahrlässigen Beschädigungen sowie das Auslösen des Feueralarms müssen die VerursacherInnen für den Schaden aufkommen.

Feueralarm
Bei Feueralarm müssen alle Personen das Internat sofort verlassen und sich auf dem Sammelplatz einfinden.

Urs Lerch, Rektor Berufsbildungszentrum Wädenswil
Wädenswil, Juni 2008

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