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Im Berufsbildungszentrum und seiner Nachbarschaft treffen Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Vorstellungen und Interessen zusammen. Das kann zu Konflikten führen. Unter dem Motto "Verhandlungs- statt Verordnungskultur" hat sich das BZW das Ziel gesetzt, Lernende und Mitarbeitende an wichtigen Entscheidungen unserer Schule teilhaben zu lassen und Konflikte in direkten Gesprächen zu lösen.
Es gibt aber auch im BZW eine Reihe von Regeln, die für Schulklima, Zusammenarbeit oder aufgrund der baulichen beziehungsweise infrastrukturellen Bedingungen so grundlegend sind, dass wir sie in Form dieser Hausordnung schriftlich festgehalten haben. Sie sind nicht verhandelbar .
Respektvoller und gewaltloser Umgang
Grundlage von Zusammenarbeit und Zusammenleben unterschiedlichster Menschen ist Gewaltlosigkeit und Respekt gegenüber allen anderen, unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht und sexueller Orientierung, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung. Deshalb dulden wir weder physische Gewalt in all ihren Formen, sowohl gegenüber Menschen und Infrastruktur, noch verbale Drohungen beziehungsweise menschenverachtende Äusserungen aller Art .
Ordnung
In sämtlichen Räumen und Anlagen unserer Schule ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Schulräume, Einr chtungen und Anlagen sind sorgfältig zu benützen. Es ist untersagt , Gegenstände aus Fenstern und von Terrassen zu werfen. Das Betreten der Dächer ist verboten. Mitarbei tende und Lernende, die Schäden feststellen, melden diese dem Sekretar iat .
Störungen
Mitarbeitende und Lernende sorgen dafür, dass der Schulbetrieb nicht gestört wird.
Unterrichtszeiten
Die vereinbarten Unterrichtszeiten sind verbindlich. Ist die Lehrperson zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht da, informiert die Klassenvertretung das Sekretariat .
Alkohol- und Drogenhandel/-konsum
Handel mit beziehungsweise Konsum von Alkohol, illegalen Drogen sowie anderen psychoaktiven Substanzen ist auf dem Schulareal und während schulischer Veranstaltungen (einschliessl ich aller Pausen) verboten. In Ausnahmefällen können das Rektorat oder die zuständigen Lehrpersonen den Konsum von Alkohol erlauben.
Rauchen
Rauchen ist nur im Freien beziehungsweise in den dafür vorgesehenen Zonen gestattet. Wir bitten darum, die aufgestellten Aschenbecher zu benutzen.
Diebstahl
Es empfiehlt sich, Wertsachen und Bargeld sorgfältig aufzubewahren. Die Schule übernimmt für Diebstähle keine Haftung.
Fundgegenstände
Fundgegenstände bitte dem Sekretariat abgeben.
Liftbenutzung
Die Benützung von Liften ist nur bei nachweislicher Gehbehinderung und für Warentransporte er laubt . Dafür können Lernende beim Sekretariat einen Schlüssel beziehen.
Parkplätze
Auf dem Schulareal stehen keine Gratis-Autoparkplätze zur Verfügung. Fahrräder, Mopeds und Motorräder sind in dem dafür vorgesehenen Unterstand abzustellen.
Sanktionen
Auf Verstösse gegen diese Hausordnung reagieren wir mit angemessenen, der Sache entsprechenden und den Betroffenen (möglichst) einleuchtenden Sanktionen.
Personen, die grobfahrlässig oder absichtlich Schäden beziehungsweise Störungen verursachen, kommen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für diese auf.
Verunreinigungen beispielsweise sind von den VerursacherInnen selber oder auf ihre Kosten zu beseitigen.
Weitere Massnahmen können sein: Ermahnungen, mündliche oder schriftliche Verweise, Anzeige bei Verstössen gegen das Strafrecht und, in äusserst schweren Fällen, Ant rag auf Aufhebung des Lehrvertrages beziehungsweise Kündigung des Arbeitsvertrages.
Genehmigt :
Wädenswi l , 30.10.2007, SLK
Zürich, 11.12.2007, Schulrat